Drohnenführerschein A1/A3 · A2 · STS

Drohnenführerschein A1/A3: Mein Einstieg in professionelle Drohnenaufnahmen

Eine hochwertige Drohne kaufen ist einfach. Danach beginnt der eigentliche Spaß: Registrierung, Kompetenznachweis, Kategorien, Abstände und EU-Regeln mit erstaunlichem Unterhaltungswert. Für STEPHAN Digital ist der Drohnenführerschein A1/A3 deshalb der erste Schritt, um Drohnenaufnahmen nicht nur schön, sondern auch sauber geplant und rechtssicher umzusetzen.

20. Juni 2026 • Digitalmagazin • Drohnenaufnahmen • ca. 5 Minuten Lesezeit

Drohnenführerschein A1/A3 für professionelle Drohnenaufnahmen von STEPHAN Digital

Von der ersten Lizenz zur professionellen Drohnenaufnahme

Wer hochwertige Drohnenaufnahmen anbieten möchte, braucht heute mehr als eine gute Kamera, ruhige Hände und ein halbwegs entspanntes Verhältnis zu Windböen. Man braucht auch Nachweise, Regeln, Kategorien, Unterkategorien, Fernpilotenbegriffe und eine gewisse Toleranz gegenüber europäischer Verwaltungslyrik.

Genau deshalb habe ich bei STEPHAN Digital den Drohnenführerschein A1/A3 gemacht. Nicht, weil ich abends gern Multiple-Choice-Fragen über Lufträume lese. Sondern weil professionelle Drohnenaufnahmen für Unternehmen, Immobilien, Tourismus und Landschaftsmotive rechtssicher, verantwortungsvoll und sauber geplant werden müssen.

Warum A1/A3 überhaupt wichtig ist

Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 ist die Basisqualifikation für viele Drohnenflüge in der offenen Kategorie. Die EASA teilt diese offene Kategorie in A1, A2 und A3 ein: vereinfacht gesagt steht A1 für Flüge näher an Menschen, A2 für Flüge in der Nähe von Menschen und A3 für Flüge mit deutlichem Abstand zu Menschen und bebauten Gebieten.

Beim Luftfahrt-Bundesamt läuft der Einstieg über Registrierung, Online-Training und Prüfung. Die A1/A3-Prüfung besteht aus 40 Multiple-Choice-Fragen, dauert 45 Minuten und ist mit mindestens 75 Prozent richtigen Antworten bestanden. Die Ausstellung kostet aktuell 25 Euro.

Klingt überschaubar. Ist es auch. Bis man merkt, dass hinter einer Drohne nicht nur „fliegende Kamera“ steckt, sondern Luftrecht, Wetter, Datenschutz, Versicherung, Flugvorbereitung, Notverfahren und die Frage, ob der schöne Sonnenaufgang vielleicht doch in einer Kontrollzone liegt. Romantik, aber mit Paragrafen. Menschheit, du hast es wieder geschafft.

Der kleine Gewichtsunterschied mit großer Wirkung

Besonders charmant wird es beim Gewicht. Viele kleine Drohnen bleiben unter 250 Gramm. Meine DJI Mavic 4 Pro liegt laut DJI bei etwa 1.063 Gramm und ist in Europa als C2-Drohne eingestuft.

Und damit beginnt der Spaß: Ein paar hundert Gramm mehr bedeuten nicht einfach „etwas schwerer im Rucksack“. Sie bedeuten andere Regeln, andere Abstände, andere Qualifikationen und deutlich mehr Verantwortung.

Genau dieser Punkt ist wichtig: Bei professionellen Drohnenaufnahmen geht es nicht darum, irgendwie schnell aufzusteigen und ein hübsches Bild mitzunehmen. Es geht darum, die Aufnahme vorher zu planen, den Ort zu prüfen, Menschen und Grundstücke zu respektieren und das Ganze so umzusetzen, dass am Ende nicht nur das Foto gut aussieht, sondern auch der Ablauf stimmt.

Der nächste Schritt: A2

Für C2-Drohnen wird der Blick auf das EU-Fernpilotenzeugnis A2 interessant. In der offenen Kategorie A2 dürfen C2-Drohnen unter bestimmten Voraussetzungen näher an unbeteiligten Personen betrieben werden: grundsätzlich mit 30 Metern horizontalem Abstand, im Langsamflugmodus unter bestimmten Bedingungen bis 5 Meter. Voraussetzung ist unter anderem der A1/A3-Nachweis, praktisches Selbsttraining und eine zusätzliche Theorieprüfung.

Für STEPHAN Digital ist A2 deshalb der logische nächste Schritt. Nicht, weil ich dringend näher an Menschen heranfliegen möchte. Das ist ungefähr so reizvoll wie ein Firmware-Update kurz vor Sonnenaufgang. Sondern weil A2 mehr Flexibilität schafft, wenn Drohnenaufnahmen für Unternehmen, Immobilien, touristische Ziele oder besondere Standorte sauber umgesetzt werden sollen.

Mehr Qualifikation bedeutet hier nicht mehr Übermut. Es bedeutet bessere Planung.

Und dann kommt STS: Drohnen bis 25 Kilo, aber bitte mit Hirn

Noch eine Stufe darüber liegt STS, also die europäischen Standardszenarien in der speziellen Kategorie. Die EASA beschreibt STS als vordefinierte Betriebsarten, bei denen unter bestimmten Voraussetzungen keine individuelle Betriebsgenehmigung erforderlich ist, sondern eine Erklärung gegenüber der zuständigen Luftfahrtbehörde ausreichen kann. Es gibt derzeit zwei EU-Standardszenarien: STS-01 für VLOS-Flüge über kontrolliertem Bodenbereich in besiedelter Umgebung und STS-02 für BVLOS-Flüge mit Luftraumbeobachtern über kontrolliertem Bodenbereich.

Wichtig: STS ist kein Freifahrtschein für „ich fliege jetzt mal mit einem 25-Kilo-Monster über alles drüber“. Für STS gelten konkrete Bedingungen, unter anderem passende Drohnenklassen: C5 für STS-01 und C6 für STS-02.

Trotzdem ist STS spannend, weil es zeigt, wohin professionelle Drohnennutzung gehen kann: größere Systeme, anspruchsvollere Einsätze, mehr Verantwortung. Also im Grunde das komplette Gegenteil von „Ich habe da mal eine Drohne gekauft und hoffe, dass niemand merkt, dass ich keine Ahnung habe.“

Die EU-Regeln: nervig, aber nicht sinnlos

Man kann über EU-Drohnenregeln viel spotten. Und ehrlich: An manchen Stellen lädt das System geradezu dazu ein. C0, C1, C2, A1, A2, A3, STS, VLOS, BVLOS, C5, C6. Das klingt stellenweise wie ein schlechtes Passwort für ein Behördenportal.

Aber der Grundgedanke ist richtig: Drohnen bewegen sich im Luftraum. Sie können Menschen gefährden, Datenschutz verletzen, Einsatzkräfte stören oder schlicht Ärger verursachen, wenn man sie falsch einsetzt. Deshalb ist es sinnvoll, dass Gewicht, Einsatzort, Nähe zu Menschen und technischer Standard eine Rolle spielen.

Für Kunden von STEPHAN Digital heißt das: Drohnenaufnahmen entstehen nicht nebenbei aus dem Bauch heraus. Sie werden vorbereitet, geprüft und verantwortungsvoll umgesetzt.

Was das für Drohnenaufnahmen von STEPHAN Digital bedeutet

Mit dem Drohnenführerschein A1/A3 ist der erste Schritt gemacht. Die Erweiterung um A2 ist der nächste sinnvolle Baustein, weil sie für professionelle Aufnahmen mit einer C2-Drohne wie der DJI Mavic 4 Pro deutlich praxisnäher ist. STS bleibt der größere Horizont für spätere, komplexere Einsätze.

Für Unternehmen, Immobilienanbieter, Tourismusbetriebe und regionale Projekte im Vogtland bedeutet das: Drohnenaufnahmen werden nicht nur schön, sondern auch seriös geplant.

Ob Firmengebäude, Grundstück, Ferienanlage, touristisches Ziel, Landschaftsmotiv oder Website-Header: Eine Drohne liefert Perspektiven, die vom Boden schlicht nicht möglich sind. Und genau darum geht es am Ende. Nicht um Spielzeug. Nicht um Angeberei. Sondern um Bilder, die zeigen, was ein Standort wirklich kann.

Fazit

Der Drohnenführerschein A1/A3 ist für mich kein lästiger Pflichtzettel, sondern der Einstieg in einen professionellen Arbeitsbereich. A2 erweitert die Möglichkeiten, STS zeigt die nächste Stufe. Und ja, alles wegen ein paar hundert Gramm mehr Drohnengewicht.

So ist das eben: Man kauft eine hochwertige Kamera-Drohne und bekommt gratis dazu ein Fortbildungsprogramm im europäischen Luftrecht. Praktisch, wenn man ohnehin zu viel Freizeit hatte.

Professionelle Luftaufnahmen für Unternehmen, Immobilien und Tourismus

Der Drohnenführerschein A1/A3 ist der erste Schritt. Entscheidend ist aber, was daraus entsteht: sorgfältig geplante Drohnenaufnahmen für Websites, Unternehmenspräsentationen, Immobilien, touristische Ziele und regionale Projekte im Vogtland.

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