Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB)

für Dienstleistungen von Frank Stephan – STEPHAN Digital

Stand: Oktober 2025

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote zwischen dem Einzelunternehmen Frank Stephan (nachfolgend „Anbieter“) und seinen Kunden im Bereich Webdesign, SEO, Support, IT-Beratung und Wartung von Webprojekten. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

§ 2 Vertragspartner und Vertragsgegenstand

Vertragspartner ist: Frank Stephan
STEPHAN Digital – Webdesign und IT-Dienstleistungen
Freiheitsstr. 14, 08523 Plauen, Deutschland

Der Anbieter erbringt individuell vereinbarte Leistungen in den Bereichen Webdesign, SEO-Optimierung, technischer Support, IT-Beratung sowie fortlaufende Wartung und Pflege bestehender Webprojekte. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der schriftlichen Kommunikation.

§ 3 Kundenkreis

Die Leistungen richten sich überwiegend an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. In Ausnahmefällen werden auch Verträge mit Verbrauchern gemäß § 13 BGB geschlossen. In diesen Fällen gelten ggf. zusätzliche Verbraucherschutzrechte.

§ 4 Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots des Anbieters durch den Kunden zustande – in der Regel schriftlich per E-Mail (Textform gemäß § 126b BGB), aber auch telefonisch oder formlos auf Vertrauensbasis, sofern der Kunde eine ausdrückliche Beauftragung erteilt.

Rechtserhebliche Erklärungen (z. B. Freigaben, Änderungswünsche, Kündigungen) bedürfen mindestens der Textform (E-Mail). Mündliche oder fernmündliche Absprachen sind erst verbindlich, wenn sie in Textform bestätigt wurden.

Für die Fristwahrung ist der Zugang beim Empfänger maßgeblich; als Nachweis genügt ein gängiges Sende- bzw. Zustellprotokoll (z. B. E-Mail-Header, Versandprotokoll).

§ 5 Leistungsbeginn und Zeitrahmen

Der Anbieter beginnt mit der Leistungserbringung nach Annahme des Auftrags und dem vollständigen Vorliegen aller zur Durchführung erforderlichen Zugangsdaten, Inhalte und Informationen. Ein verbindlicher Fertigstellungstermin bedarf gesonderter schriftlicher Vereinbarung. Bei verzögertem Informationsfluss oder nicht rechtzeitig bereitgestellten Inhalten, Zugängen oder Freigaben durch den Kunden verschieben sich alle Fristen angemessen. Hieraus entstehende Mehrkosten oder Zusatzaufwände kann der Anbieter gesondert berechnen.

§ 6 Leistungen und Mitwirkungspflichten

Der Anbieter erbringt die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und technischer Sorgfalt. Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und Änderungen aktiv mitzuteilen.

§ 7 Rücktritt bei Projektverzögerung

Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz zweimaliger schriftlicher Aufforderung nicht nach oder verzögert sich die Projektumsetzung durch den Kunden um mehr als 30 Kalendertage, ist der Anbieter berechtigt, das Projekt einseitig zu pausieren oder abzurechnen. In diesem Fall erfolgt eine anteilige Abrechnung der bis dahin erbrachten Leistungen. Darüber hinausgehender Mehraufwand kann gesondert in Rechnung gestellt werden.

§ 8 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Abrechnung erfolgt pauschal oder nach Zeitaufwand, je nach Vereinbarung. Bei zeitbasierter Abrechnung erfolgt diese in 15-Minuten-Intervallen, wobei je Vorgang eine Mindestabrechnungseinheit von 30 Minuten gilt.

Für fortlaufende Leistungen (z. B. Wartung) wird eine monatliche Vergütung individuell vereinbart.

Zahlungsziele betragen 5 oder 10 Tage ab Rechnungsdatum, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde – sofern Unternehmer im Sinne des § 14 BGB – Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz; bei Verbrauchern in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Der Anbieter ist berechtigt, je Mahnung eine angemessene Mahnpauschale bis zu 5 € zu berechnen. Weitergehende Verzugsschäden bleiben unberührt.

Der Anbieter ist bei Zahlungsverzug berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich fälliger Beträge zurückzuhalten (Zurückbehaltungsrecht) und bereits eingerichtete Dienste vorübergehend zu sperren, sofern dem keine überwiegenden Interessen des Kunden entgegenstehen.

§ 9 Fremdleistungen und Drittanbieter

Sofern zur Leistungserbringung Drittanbieter (z. B. Hosting, Themes, Plugins, Lizenzen, Fonts) notwendig sind, erfolgt der Einsatz entweder auf Basis eigener Lizenzen des Anbieters oder im Auftrag und auf Rechnung des Kunden. Der Anbieter haftet nicht für Leistungen und Verfügbarkeiten dieser externen Anbieter.

§ 10 Drittanbieter-Themes und Plugins

(1) Für die Verwendung von durch Dritte bereitgestellter Softwarekomponenten (z. B. WordPress-Themes oder Plugins von externen Anbietern) übernimmt der Anbieter keinerlei Haftung für deren dauerhafte Funktionsfähigkeit, Sicherheit oder Kompatibilität – insbesondere im Zusammenhang mit WordPress-Core-Updates, PHP-Versionsänderungen oder anderen Systemanpassungen.

(2) Sollten durch derartige Drittanbieter-Komponenten nachträglich technische Probleme entstehen (z. B. Funktionsausfälle, Fehlermeldungen oder Inkompatibilitäten), liegt die Verantwortung für deren Behebung ausschließlich beim jeweiligen Drittanbieter. Der Anbieter haftet in diesen Fällen weder für zeitliche Verzögerungen noch für daraus entstehende Folgeschäden.

(3) Die Analyse und Behebung von Problemen, die durch Drittanbieter-Themes oder -Plugins verursacht wurden, ist nicht Bestandteil eines einmaligen Projekthonorars. Eine Unterstützung erfolgt nur im Rahmen eines bestehenden Wartungsvertrags oder nach vorheriger Vereinbarung gegen gesonderte Vergütung auf Stundenbasis.

(4) Reaktionszeiten gegenüber Drittanbietern oder deren Supportangeboten liegen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters und begründen keine Ansprüche gegenüber diesem. Dies gilt insbesondere bei Überschreiten von Reaktionszeiten durch den Drittanbieter oder gänzlich ausbleibender Problemlösung.

(5) Sollte es aufgrund von Drittanbieter-Themes oder -Plugins (z. B. durch fehlende Kompatibilität mit aktuellen PHP-Versionen oder WordPress-Updates) zu schwerwiegenden Fehlern kommen, die eine Wiederherstellung oder vollständige Neuerstellung der Website erforderlich machen, so ist diese Maßnahme ausdrücklich nicht im Leistungsumfang des ursprünglichen Projekts enthalten. Etwaiger Mehraufwand zur Behebung oder Neuentwicklung erfolgt ausschließlich nach gesondertem Angebot und schriftlicher Beauftragung. Eine Haftung des Anbieters für die langfristige Funktionsfähigkeit von Drittanbieter-Komponenten wird ausdrücklich ausgeschlossen.

(6) Der Kunde erkennt an, dass Drittanbieter-Komponenten laufenden Updates, Änderungen und Lizenzverlängerungen unterliegen. Sofern kein aktiver Wartungsvertrag mit entsprechender Leistungspflicht besteht, liegt die Verantwortung für Aktualität, Lizenzstatus, Sicherheitsupdates und Funktionsfähigkeit ausschließlich beim Kunden. Der Anbieter haftet nicht für hieraus resultierende Funktionsausfälle, Sicherheitsrisiken oder Kompatibilitätsprobleme.

§ 11 Einpflege von Inhalten ohne Wartungsvertrag

(1) Sofern der Auftraggeber keinen aktiven Wartungsvertrag für die betreffende Website abgeschlossen hat, erfolgt die Einpflege von Inhalten (z. B. Texte, Bilder, Seiten, Beiträge, SEO-Daten, Produktinformationen) auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und ausschließlich auf dessen eigenes Risiko.

(2) Der Auftragnehmer übernimmt in diesem Fall keinerlei Gewährleistung oder Haftung für die technische Funktionsfähigkeit, Kompatibilität oder Sicherheit der Inhalte innerhalb des bestehenden Websystems.

(3) Insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für Fehler oder Ausfälle, die durch veraltete Plugins, Themes, fehlende Sicherheitsupdates, Hosting-Anpassungen, PHP-Inkompatibilitäten oder sonstige systembedingte Einschränkungen entstehen können.

(4) Der Auftraggeber erklärt sich mit der Beauftragung ausdrücklich damit einverstanden, dass ohne laufenden Wartungsvertrag keine regelmäßige Sicherung, technische Prüfung oder Funktionsüberwachung durch den Auftragnehmer erfolgt. Die Verantwortung für Betriebssicherheit, Datenschutz und rechtliche Konformität verbleibt in diesem Fall vollständig beim Auftraggeber.

(5) Eine nachträgliche Fehlerbehebung, Wiederherstellung oder Systemanpassung ist ausschließlich im Rahmen eines separaten Wartungsvertrags oder durch Einzelbeauftragung nach Aufwand möglich.

§ 12 Änderungen, Korrekturen, Mängel

Der Anbieter verpflichtet sich zur Erstellung mangelfreier Leistungen. Erkannte Mängel werden im Rahmen der üblichen Nachbesserung kostenlos behoben. Korrekturwünsche werden in einem üblichen Umfang ebenfalls ohne zusätzliche Vergütung umgesetzt. Eine gesonderte Abnahme ist nicht vorgesehen – die Fertigstellung geht unmittelbar in die Online-Schaltung und ggf. den Wartungsvertrag über. Reklamationen sind – bei Verträgen mit Unternehmern – spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Fertigstellung in Textform anzuzeigen. Spätere Korrekturen erfolgen auf Kulanzbasis. Gesetzliche Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.

§ 12a Leistungsumfang und Mehraufwand

(1) Die vereinbarten Pauschalpreise gelten ausschließlich für die im Angebot oder Auftrag ausdrücklich beschriebenen Leistungen.

(2) Leistungen, die über den beschriebenen Leistungsumfang hinausgehen, sind nicht in der Pauschale enthalten und werden gesondert nach tatsächlichem Zeitaufwand zum jeweils vereinbarten Stundensatz berechnet.

(3) Dies gilt insbesondere für Mehraufwand, der nicht durch den Anbieter zu vertreten ist, wie z. B.:

  • fehlerhafte oder unvollständige Vorarbeiten Dritter,
  • technische Störungen oder Einschränkungen,
  • unvollständige, verspätete oder fehlerhafte Angaben oder Unterlagen des Kunden.

(4) Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich, sobald absehbar ist, dass zusätzlicher Aufwand erforderlich wird, und setzt diesen erst nach entsprechender Freigabe durch den Kunden um.

§ 13 Urheberrecht und Nutzungsrechte

Alle vom Anbieter erbrachten Leistungen (z. B. Designs, Quelltexte, Texte, Bilder, Konzepte) unterliegen dem Urheberrecht. Der Kunde erhält – nach vollständiger Zahlung – ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur Verwendung im vereinbarten Rahmen. Eine Weitergabe an Dritte oder anderweitige Nutzung bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters.

§ 13a Urheberrecht und Referenznutzung durch Dritte

Alle im Rahmen der Vertragsdurchführung erstellten Designs, Layouts, Programmierungen, Texte, Grafiken, Konzepte sowie sonstige kreative Leistungen bleiben urheberrechtlich geschütztes Eigentum des Anbieters, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den erbrachten Leistungen ausschließlich für den im Vertrag festgelegten Zweck. Eine Weitergabe, Unterlizenzierung oder sonstige Übertragung dieser Nutzungsrechte an Dritte – insbesondere an andere Agenturen, Webdienstleister oder IT-Dienstleister – ist unzulässig.

Dritten ist es untersagt, vom Anbieter erstellte Websites, Layouts oder Gestaltungen als eigene Referenz oder als eigenes Werk auszugeben oder öffentlich zu präsentieren, es sei denn, der Anbieter hat hierzu zuvor ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

Jede Zuwiderhandlung berechtigt den Anbieter zur Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen gemäß Urheberrechtsgesetz (UrhG) sowie den Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

§ 13b Softwarelizenzen und Nutzungsrechte

Vom Anbieter eingesetzte oder bereitgestellte Softwarelizenzen, insbesondere im Rahmen von Agentur-, Lifetime- oder Mehrfachlizenzen, verbleiben im Eigentum des Anbieters. Der Kunde erhält während der Vertragslaufzeit lediglich ein einfaches, widerrufliches Nutzungsrecht im Rahmen der beauftragten Leistung.

Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses oder Kündigung erlischt dieses Nutzungsrecht automatisch. Eine eigenständige Weiterverwendung, Reaktivierung, Übertragung oder Manipulation der Lizenz durch den Kunden ist unzulässig und stellt einen Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz (UrhG) sowie gegen die Lizenzbedingungen der jeweiligen Softwarehersteller dar.

Im Falle einer unzulässigen Lizenznutzung behält sich der Anbieter vor, rechtliche Schritte einzuleiten, insbesondere Unterlassungs-, Schadensersatz- und Strafanzeigen gemäß §§ 97 ff. UrhG. Der Anbieter ist berechtigt, betroffene Lizenzen jederzeit zentral zu deaktivieren oder vom Zugriff des Kunden auszuschließen.

§ 14 Haftung

Eine Haftung des Anbieters für technische Fehler, Ausfälle oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, sofern kein aktiver Wartungsvertrag mit dem Kunden besteht. Bei bestehendem Wartungsvertrag haftet der Anbieter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt und der Höhe nach auf den Netto-Auftragswert des jeweils betroffenen Einzelauftrags beziehungsweise – bei Dauerschuldverhältnissen – auf die Netto-Vergütung der letzten zwölf (12) Monate.

Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer, vom Kunden verantworteter Datensicherung eingetreten wäre.

§ 15 Vertragslaufzeit und Kündigung

Projektbezogene Verträge enden mit vollständiger Leistungserbringung. Für Wartungsverträge gelten die gesonderten Bestimmungen gemäß § 17 dieser AGB.

§ 16 Übergang in Wartungsvertrag nach Projektabschluss

Nach Fertigstellung und Live-Schaltung eines Webprojekts beginnt automatisch eine fortlaufende technische Betreuung (Wartung) durch den Anbieter, sofern der Kunde diesem nicht binnen 14 Tagen nach Live-Schaltung schriftlich widerspricht.

Die genauen Konditionen (insbesondere zur Vergütung) werden individuell vereinbart. Erfolgt keine ausdrückliche Vereinbarung, handelt es sich um eine freiwillige Übergangsbetreuung ohne Vergütungspflicht, jedoch auch ohne Anspruch auf Leistungen über Basismaßnahmen hinaus.

Mit Widerspruch oder Kündigung dieser Betreuung entfallen sämtliche Ansprüche auf Wartungs- oder Sicherheitsleistungen. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Kunde sämtliche Betriebs- und Sicherheitsrisiken eigenverantwortlich. Eine Haftung des Anbieters ist in diesem Fall ausgeschlossen.

§ 17 Wartungsverträge

  1. Vertragsgegenstand

Wartungsverträge regeln die laufende technische Betreuung, Aktualisierung und Funktionsprüfung der vom Kunden beauftragten Website, IT-Systeme oder sonstigen digitalen Leistungen. Art und Umfang der Wartungsleistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.

  1. Laufzeit

Wartungsverträge werden, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, mit einer festen Laufzeit von zwölf (12) Monaten geschlossen.

  1. Verlängerung

Sofern der Vertrag nicht spätestens vier (4) Wochen vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt wird, verlängert er sich automatisch um weitere zwölf (12) Monate.

  1. Kündigung

Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen (Brief oder E-Mail genügt). Maßgeblich ist der Zugang der Kündigung beim Vertragspartner.

Die ordentliche Kündigung wirkt jeweils zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit; eine Kündigung zum Monatsende ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

  • eine der Vertragsparteien trotz schriftlicher Abmahnung gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt,
  • über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird, oder
  • technische oder organisatorische Umstände eintreten, die eine Fortführung der Wartungsleistung dauerhaft unmöglich machen.
  1. Vertragsende

Mit Ablauf oder Beendigung des Wartungsvertrags enden sämtliche Ansprüche auf Wartungs-, Support- oder Serviceleistungen. Bereits gezahlte Entgelte werden nicht anteilig erstattet, sofern die Beendigung nicht auf einem Verschulden von STEPHAN Digital beruht. Dies gilt auch bei vorzeitiger Kündigung durch den Kunden.

  1. Datenübergabe nach Vertragsende

Nach Beendigung des Vertrags stellt STEPHAN Digital dem Kunden auf Wunsch alle im Rahmen des Wartungsvertrags entstandenen Zugangsdaten, Sicherungen oder Dokumentationen zur Verfügung, sofern keine offenen Forderungen bestehen.

Eine Verpflichtung zur weiteren Unterstützung, Beratung oder technischen Anpassung nach Vertragsende besteht nicht.

Ein Zurückbehaltungsrecht an Arbeitsergebnissen, Zugangsdaten und Sicherungen bleibt bis zum vollständigen Ausgleich sämtlicher fälliger Forderungen vorbehalten.

Die Herausgabe erfolgt in branchenüblichen, maschinenlesbaren Formaten (z. B. ZIP-Backups, SQL-Dumps, CSV/XML, Login-Daten in Textform). Ein Anspruch auf individuelle Sonderformate oder Integrationsleistungen besteht nicht.

§ 18 Service- und Supportzeiten

Anfragen von bestehenden Kunden werden im Rahmen der individuellen Betreuung auch außerhalb üblicher Geschäftszeiten beantwortet – insbesondere bei dringendem Supportbedarf nach vorheriger Absprache auch an Wochenenden sowie Sonn- und Feiertagen. Für Interessenten und Erstkontakte gelten reguläre Rückmeldezeiten werktags zwischen 09:00 und 17:00 Uhr (Montag bis Freitag). Ein Anspruch auf Erreichbarkeit oder Rückmeldung außerhalb dieser Zeiten besteht nur, sofern dies ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde oder ein aktiver Wartungsvertrag mit entsprechenden Service-Level-Leistungen besteht. Anfragen außerhalb der vereinbarten Servicezeiten werden nach Verfügbarkeit bearbeitet. Ein Anspruch auf sofortige Bearbeitung besteht nicht.

§ 19 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen (insbesondere DSGVO). Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung auf https://s6.digital/datenschutz/ zu entnehmen.

§ 20 Rechtlich relevante Inhalte / Keine Rechtsberatung

Sofern der Anbieter bei der Erstellung oder Einbindung rechtlich relevanter Inhalte (z. B. Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Banner, Tracking-Hinweise) unterstützend tätig wird, erfolgt dies ausdrücklich ohne juristische Beratung und ohne Haftung für die rechtliche Wirksamkeit. Für rechtskonforme Inhalte ist der Kunde eigenverantwortlich oder muss geeignete juristische Beratung in Anspruch nehmen.

Der Anbieter stellt gegebenenfalls Vorlagen oder Tools Dritter (z. B. Generatoren von Drittanbietern) bereit. Für deren rechtliche Richtigkeit oder Aktualität übernimmt der Anbieter keine Haftung.

§ 21 Technische Infrastruktur (Hosting, Domains, E-Mail, SSL)

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, obliegt dem Kunden die Bereitstellung der technischen Infrastruktur wie Hosting, Domain, SSL-Zertifikate und E-Mail-Konten. Der Anbieter haftet nicht für Verfügbarkeit, Performance oder Ausfälle von externen Hosting- oder Domain-Anbietern. Eine Betreuung solcher Dienste erfolgt nur im Rahmen gesonderter Vereinbarungen.

§ 21a Höhere Gewalt

Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters (z. B. Ausfälle von Rechenzentren oder Netzen, DDoS-Angriffe, Naturereignisse, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streiks, Strom- oder Internetausfälle, Liefer- oder Leistungsausfälle von Vorlieferanten oder Drittanbietern) gelten als höhere Gewalt. Während der Dauer und im Umfang der Auswirkungen höherer Gewalt ruhen die gegenseitigen Leistungspflichten; vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend. Schadensersatzansprüche wegen höherer Gewalt sind ausgeschlossen, sofern den Anbieter kein Verschulden trifft.

§ 22 Referenznennung und Eigenwerbung

Der Anbieter ist berechtigt, das fertiggestellte Projekt unter Angabe des Kundennamens sowie durch Verlinkung zur Kundenwebsite als Referenz auf seiner Website oder in Werbematerialien zu präsentieren, sofern der Kunde dieser Nutzung nicht ausdrücklich widerspricht. Die Rechte an Marken, Logos oder geschützten Inhalten des Kunden bleiben hiervon unberührt. Ein Widerruf der Zustimmung zur Referenznennung ist jederzeit für die Zukunft möglich, berührt jedoch bereits erfolgte Veröffentlichungen nicht.

§ 23 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Plauen. Zwingende gesetzliche Regelungen zum Gerichtsstand bleiben unberührt.


Aktualisierung

Stand: Oktober 2025

Hinweis zur Online-Streitbeilegung (nur für Verbraucher)

Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Der Anbieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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